Spezialversicherungskonzepte für Photovoltaikanlagen
auf Dächern oder an Fassaden
Mit unserem speziellen Versicherungskonzept schützen Sie Ihre Photovoltaikanlage und Ihr Investment.
Gemeinsam mit führenden deutschen Versicherungsgesellschaften haben wir ein ausgefeiltes Spezialkonzept für Photovoltaik- und Solaranlagen entwickelt, die auf Dächern oder an Fassaden montiert werden.
Dank jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der Versicherung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, überzeugt unser Versicherungsprodukt in allen Bereichen und setzt Maßstäbe auf dem deutschen Versicherungsmarkt.
Was genau ist eine Photovoltaikversicherung und warum ist sie sinnvoll?
- Unsere Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Art der Elektronikversicherung für Ihre solartechnische Anlage. Sie deckt die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung Ihrer Anlage bei Schäden, die durch die Technik (z. B. Überspannung, Kurzschluss, etc.), den Menschen (z. B. Fehlbedienung, Sabotage, etc.) oder die Natur (z. B. Sturm/Hagel, Tierbiss, etc.) verursacht werden.
- Unsere Photovoltaikversicherung leistet darüberhinaus auch für Schäden, die aus dem Normalbetrieb der Anlage entstehen, ohne dass ein Ereignis von außen auf Ihre Anlage eingewirkt hat.
- Unsere Photovoltaikversicherung entschädigt Sie im Sachschadenfall auch für die entgehende Einspeisevergütung oder für zusätzlich anfallende Mehrkosten.
- Unsere Photovoltaikversicherung leistet auch bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel während der Bauphase.
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Was ist versichert?
Sorgen Sie mit einer Photovoltaikersicherung für eine Allgefahrendeckung bei Ihrer solartechnischen Anlage. Unser Spezialversicherungskonzept bewahrt Sie vor weiteren Kosten durch unerwartete Beschädigung Ihrer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage .
Versicherte Sachen
Versichert gilt die gesamte privat und/oder gewerblich genutzte, stationäre, solartechnische Anlage zur Stromerzeugung inkl. Peripherie. Hierunter fallen insbesondere:
- Photovoltaikmodule bzw. Sonnenkollektoren
- Tragkonstruktion und Fundamente
- Wechselrichter
- Laderegler und Akkumulatoren
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen)
- Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelung
- Überwachungskomponenten
- Einspeise- und Bezugszähler
- Verkabelung
Wann leistet die Photovoltaikversicherung?
Die Elektronikversicherung für Ihre Photovoltaikanlage schützt Sie sowohl vor hohen Kosten durch Sachschäden und den Ihnen dadurch mglw. entstandenen Ertragsausfall.
Versicherte Sachschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen z. B. durch Einbruchdiebstahl.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Marder-/Tierbiss;
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – z. B. folgende Kosten übernommen: Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen, Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden, De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, uvm.
Entsteht Ihnen durch den eingetretenen versicherten Sachschaden ein Ertragsausfallschaden, leistet der Versicherer auch hierfür.
Die Highlights unseres Spezialversicherungskonzept auf einen Blick
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Leistungspunkt | Deckungsumfang |
---|---|
Insbesondere gelten folgende Leistungen versichert | |
Allgefahren Deckung | vereinbart |
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion | versichert |
Wasser, Feuchtigkeit | versichert |
Sturm/Hagel | versichert |
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter | versichert |
Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler | versichert |
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung | versichert |
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub | versichert |
Erdbeben | versichert |
Frost, Eisgang, Überschwemmung | versichert |
Innere Unruhen | versichert |
Tierverbissschäden | versichert |
Unbenannte Gefahren | versichert |
Zusätzlich gelten vereinbart | |
Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn) | versichert |
Daten und Programme | versichert |
Eigenmontage | versichert Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen |
Sofortiger Reparaturbeginn | Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden sofern der ersatzpflichtige Schaden 10.000 EUR nicht überschreitet |
Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall | vereinbart |
Leistungs-Upgrade-Garantie | Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Besonderen Vereinbarungen während der Vertragslaufzeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag, sofern diese Änderung keine Prämienerhöhung zur Folge hat |
Zusätzliche prämienfreie Einschlüsse auf Erstes Risiko | |
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | bis 50 % der Gesamtversicherungssumme für versicherte Sachen, max. 500.000,00 € |
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich | |
Bewegungs- und Schutzkosten | |
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung | |
Kosten für Sachverständige, betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Beratungen, sofern der Schaden 10.000 € übersteigt | bis 25.000 € |
Feuerlöschkosten | bis 25.000 € |
Kosten für Bergungsarbeiten. Bereitstellung eines Provisoriums/Leihgeräts | bis 50.000 € |
Kosten für Luft-, Eil-, Expressfracht | bis 50.000 € |
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen | bis 50.000 € |
Schadenermittlungs- und feststellungskosten | bis 25.000 € |
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden | bis 25.000 € |
De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden | bis 50.000 € |
Sachen im Gefahrenbereich | bis 50.000 € |
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p. a. und Anlage (Sachsubstanz-Versicherung) | bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 € |
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p.a. und Anlage (Ertragsausfall-Versicherung) | bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 € |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | bis zur Höhe von 25 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position |
Anlagenspezifische Unterlagen, Protokolle sowie sonstige Daten und Datenträger gemäß Klausel 1928 ABE 2008 | bis 25.000 € |
Beschleunigungskosten | bis zur Höhe von 10 % der Versicherungssumme |
Mehrkosten infolge Preissteigerungen | bis 25.000 € |
Zuwegungskosten | bis 10.000 € |
Rückbaukosten | bis 10.000 € |
Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch) | bis 1.000 € |
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe | bis 10.000 € |
Inspektions- und Abnahmekosten durch Sachverständige im Teilschadenfall | bis 5.000 € |
Rettungskosten | bis 10.000 € |
Schadenbedingte Geschäftskosten | bis 10.000 € |
Gebäudeteile | bis 25.000 € |
Regiekosten | bis 10.000 € |
Planung, Bauleitung, Bauarbeiten in eigener Regie | bis 10.000 € |
Reserveteile | bis 5.000 € |
Zu- und Abfahrtsbehinderung | bis 10.000 € |
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen | bis 10.000 € |
Kosten infolge Einbruchdiebstahl(-versuchs) | bis 25.000 € |
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Photovoltaikversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
Sie ist aber empfehlenswert für Gebäudeeigentümer, die bereits Photovoltaikanlagen nutzen oder die Installation einer solchen planen. Unsere Photovoltaikversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz ab dem ersten Tag.
Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
Der Ertragsausfall Ihrer Photovoltaikanlage ist vom ersten Tag an gedeckt. Sie erhalten vom Versicherer den Ihnen tatsächlich entgangenen Ertrag.
Versicherungsschutz auch bei Eigenmontage
Solange die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist Ihre Anlage, die Sie selbst montiert haben, über unser Produkt uneingeschränkt versicherbar.