Spezialversicherungskonzepte für Photovoltaikanlagen
auf Dächern oder an Fassaden

Nachhaltiger Schutz für Ihr nachhaltiges Investment

Mit unserem speziellen Versicherungskonzept schützen Sie Ihre Photovoltaikanlage und Ihr Investment.

Gemeinsam mit führenden deutschen Versicherungsgesellschaften haben wir ein ausgefeiltes Spezialkonzept für Photovoltaik- und Solaranlagen entwickelt, die auf Dächern oder an Fassaden montiert werden.

Dank jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der Versicherung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, überzeugt unser Versicherungsprodukt in allen Bereichen und setzt Maßstäbe auf dem deutschen Versicherungsmarkt. 

PV-Montage (1)
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Was genau ist eine Photovoltaikversicherung und warum ist sie sinnvoll?

Anleitung

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Was ist versichert?

Sorgen Sie mit einer Photovoltaikersicherung für eine Allgefahrendeckung bei Ihrer solartechnischen Anlage. Unser Spezialversicherungskonzept bewahrt Sie vor weiteren Kosten durch unerwartete Beschädigung Ihrer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage . 

Versicherte Gegenstände (1)

Versicherte Sachen
Versichert gilt die gesamte privat und/oder gewerblich genutzte, stationäre, solartechnische Anlage zur Stromerzeugung inkl. Peripherie. Hierunter fallen insbesondere:

Wann leistet die Photovoltaikversicherung?

Die Elektronikversicherung für Ihre Photovoltaikanlage schützt Sie sowohl vor hohen Kosten durch Sachschäden und den Ihnen dadurch mglw. entstandenen Ertragsausfall.

Versicherte Sachschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen z. B. durch Einbruchdiebstahl.

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – z. B. folgende Kosten übernommen: Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen, Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden, De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, uvm.

Entsteht Ihnen durch den eingetretenen versicherten Sachschaden ein Ertragsausfallschaden, leistet der Versicherer auch hierfür.

Die Highlights unseres Spezialversicherungskonzept auf einen Blick

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Leistungspunkt Deckungsumfang
Insbesondere gelten folgende Leistungen versichert
Allgefahren Deckung vereinbart
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion versichert
Wasser, Feuchtigkeit versichert
Sturm/Hagel versichert
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter versichert
Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler versichert
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung versichert
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert
Erdbeben versichert
Frost, Eisgang, Überschwemmung versichert
Innere Unruhen versichert
Tierverbissschäden versichert
Unbenannte Gefahren versichert
Zusätzlich gelten vereinbart
Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn) versichert
Daten und Programme versichert
Eigenmontage versichert
Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen
Sofortiger Reparaturbeginn Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden sofern der ersatzpflichtige Schaden 10.000 EUR nicht überschreitet
Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall vereinbart
Leistungs-Upgrade-Garantie Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Besonderen Vereinbarungen während der Vertragslaufzeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag, sofern diese Änderung keine Prämienerhöhung zur Folge hat
Zusätzliche prämienfreie Einschlüsse auf Erstes Risiko
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50 % der Gesamtversicherungssumme für versicherte Sachen, max. 500.000,00 €
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
Kosten für Sachverständige, betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Beratungen, sofern der Schaden 10.000 € übersteigt bis 25.000 €
Feuerlöschkosten bis 25.000 €
Kosten für Bergungsarbeiten. Bereitstellung eines Provisoriums/Leihgeräts bis 50.000 €
Kosten für Luft-, Eil-, Expressfracht bis 50.000 €
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen bis 50.000 €
Schadenermittlungs- und feststellungskosten bis 25.000 €
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 25.000 €
De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis 50.000 €
Sachen im Gefahrenbereich bis 50.000 €
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p. a. und Anlage (Sachsubstanz-Versicherung) bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 €
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p.a. und Anlage (Ertragsausfall-Versicherung) bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 €
Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis zur Höhe von 25 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position
Anlagenspezifische Unterlagen, Protokolle sowie sonstige Daten und Datenträger gemäß Klausel 1928 ABE 2008 bis 25.000 €
Beschleunigungskosten bis zur Höhe von 10 % der Versicherungssumme
Mehrkosten infolge Preissteigerungen bis 25.000 €
Zuwegungskosten bis 10.000 €
Rückbaukosten bis 10.000 €
Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch) bis 1.000 €
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe bis 10.000 €
Inspektions- und Abnahmekosten durch Sachverständige im Teilschadenfall bis 5.000 €
Rettungskosten bis 10.000 €
Schadenbedingte Geschäftskosten bis 10.000 €
Gebäudeteile bis 25.000 €
Regiekosten bis 10.000 €
Planung, Bauleitung, Bauarbeiten in eigener Regie bis 10.000 €
Reserveteile bis 5.000 €
Zu- und Abfahrtsbehinderung bis 10.000 €
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis 10.000 €
Kosten infolge Einbruchdiebstahl(-versuchs) bis 25.000 €

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Photovoltaikversicherung obligatorisch?

Nein, eine Photovoltaikversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Sie ist aber empfehlenswert für Gebäudeeigentümer, die bereits Photovoltaikanlagen nutzen oder die Installation einer solchen planen. Unsere Photovoltaikversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz ab dem ersten Tag.

Was geschieht im Falle eines Ertragsausfalls?

Versicherungsschutz ab dem ersten Tag

Der Ertragsausfall Ihrer Photovoltaikanlage ist vom ersten Tag an gedeckt. Sie erhalten vom Versicherer den Ihnen tatsächlich entgangenen Ertrag.

Ich habe meine Anlage selbst montiert. Kann ich diese versichern?

Versicherungsschutz auch bei Eigenmontage

Solange die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist Ihre Anlage, die Sie selbst montiert haben, über unser Produkt uneingeschränkt versicherbar.

Wir sind gerne für Sie da.

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