Spezialversicherungskonzepte für Photovoltaikanlagen
auf Dächern oder an Fassaden

Nachhaltiger Schutz für Ihr nachhaltiges Investment
PV-Montage (1)

Marktvergleich

Unser Angebot Marktdurchschnitt Teuerster Anbieter
Beispiel-Anlage 1 * 71,40 € 92,16 € 148,75 €
Beispiel-Anlage 2 ** 116,03 € 137,01 € 181,77 €

Unsere Beispiel-Anlage 1 haben wir mit 13 Tarifen am Markt verglichen – unsere Beispiel-Anlage 2 mit 12.

Beispiel-Anlage 1 – Vergleichsparameter:
  • Gesamt-Investition: 10.000 €
  • Leistung der Anlage: 10 kWp
  • Alter der Anlage: Neu
  • inkl. Energiespeicher
  • ohne sonstige Deckungserweiterungen
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
Beispiel-Anlage 1 – Vergleichsparameter:
  • Gesamt-Investition: 65.000 €
  • Leistung der Anlage: 70 kWp
  • Alter der Anlage: Neu
  • inkl. Energiespeicher
  • ohne sonstige Deckungserweiterungen
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr

Datenstand: Mai 2024

Was genau ist eine Photovoltaikversicherung und warum ist sie sinnvoll?

Anleitung

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Berechnen Sie die Prämie für Ihre Photovoltaikversicherung jetzt online oder fordern Sie eine
unverbindliche Beratung an.

Leistungsumfang im Überblick

Deckungsumfang
Im Rahmen unserer Allgefahrenversicherung gelten insbesondere folgende Gefahren versichert
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
Wasser, Feuchtigkeit
Sturm/Hagel
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Erdbeben
Frost, Eisgang, Überschwemmung
Innere Unruhen
Tierverbissschäden
Unbenannte Gefahren
Zusätzlich gelten versichert
Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn)
Daten und Programme
Eigenmontage
Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen
Sofortiger Reparaturbeginn Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden sofern der ersatzpflichtige Schaden 10.000 EUR nicht überschreitet
Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall
Leistungs-Upgrade-Garantie Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Besonderen Vereinbarungen während der Vertragslaufzeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag, sofern diese Änderung keine Prämienerhöhung zur Folge hat
Zusätzliche prämienfreie Einschlüsse auf Erstes Risiko
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50 % der Gesamtversicherungssumme für ✓e Sachen, max. 500.000,00 €
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
Kosten für Sachverständige, betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Beratungen, sofern der Schaden 10.000 € übersteigt bis 25.000 €
Feuerlöschkosten bis 25.000 €
Kosten für Bergungsarbeiten. Bereitstellung eines Provisoriums/Leihgeräts bis 50.000 €
Kosten für Luft-, Eil-, Expressfracht bis 50.000 €
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen bis 50.000 €
Schadenermittlungs- und feststellungskosten bis 25.000 €
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 25.000 €
De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis 50.000 €
Sachen im Gefahrenbereich bis 50.000 €
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p. a. und Anlage (Sachsubstanz-Versicherung) bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 €
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p.a. und Anlage (Ertragsausfall-Versicherung) bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 €
Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis zur Höhe von 25 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position
Anlagenspezifische Unterlagen, Protokolle sowie sonstige Daten und Datenträger gemäß Klausel 1928 ABE 2008 bis 25.000 €
Beschleunigungskosten bis zur Höhe von 10 % der Versicherungssumme
Mehrkosten infolge Preissteigerungen bis 25.000 €
Zuwegungskosten bis 10.000 €
Rückbaukosten bis 10.000 €
Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch) bis 1.000 €
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe bis 10.000 €
Inspektions- und Abnahmekosten durch Sachverständige im Teilschadenfall bis 5.000 €
Rettungskosten bis 10.000 €
Schadenbedingte Geschäftskosten bis 10.000 €
Gebäudeteile bis 25.000 €
Regiekosten bis 10.000 €
Planung, Bauleitung, Bauarbeiten in eigener Regie bis 10.000 €
Reserveteile bis 5.000 €
Zu- und Abfahrtsbehinderung bis 10.000 €
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis 10.000 €
Kosten infolge Einbruchdiebstahl(-versuchs) bis 25.000 €
WillkommenInstallationGebäudeAnlageErweiterungenVersicherungsnehmerVertragSEPAVorversicherungZusammenfassungAbschluss

Was ist versichert?

Sorgen Sie mit einer Photovoltaikersicherung für eine Allgefahrendeckung bei Ihrer solartechnischen Anlage. Unser Spezialversicherungskonzept bewahrt Sie vor weiteren Kosten durch unerwartete Beschädigung Ihrer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage . 

Versicherte Gegenstände (1)

Versicherte Sachen
Versichert gilt die gesamte privat und/oder gewerblich genutzte, stationäre, solartechnische Anlage zur Stromerzeugung inkl. Peripherie. Hierunter fallen insbesondere:

Wann leistet die Photovoltaikversicherung?

Die Photovoltaikversicherung schützt Sie sowohl vor hohen Kosten durch Sachschäden und den Ihnen dadurch mglw. entstandenen Ertragsausfall.

Nachstehende Schadenbeispiele illustrieren, weshalb eine Photovoltaikversicherung wertvoll ist!

Höhere Gewalt

Durch Schneelast werden einige Module Ihrer Anlage aus der Halterung gedrückt und erheblich beschädigt.

Blitzschlag

Durch einen Blitzeinschlag werden Teile Ihrer Photovoltaikanlage beschädigt.

Böswilligkeit

Kinder werfen Steine auf die Sonnenkollektoren und beschädigen dabei die transparente Kollektorabdeckung von einigen Modulen.

Hagel

Durch tischtennisgroße Hagelkörner werden diverse Module Ihrer Anlage zerstört.

Diebstahl

Wechselrichter werden durch unbekannte Täter demontiert und entwendet.

Kleintierfraß

Marder machen sich an den Leitungen zu schaffen und zerbeißen die Wechselrichter-Verkabelung.

Was ist nicht versichert

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden

Verhalten im Schadenfall

Was tun im Schadenfall?

Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).

Vorher an später denken

Damit Sie im Schadensfall nicht mit leeren Händen dastehen, raten wir Ihnen, alle wichtigen Rechnungen von versicherten Gegenständen an einem sicheren Platz aufzubewahren.

Schadenmanagement

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Versicherungspartner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.

Schadenmeldung

Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie Ihren Schaden direkt online an uns melden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!

Häufig gestellte Fragen

Handelt es sich bei der Photovoltaikversicherung um eine Pflichtversicherung?

Nein, eine Photovoltaikversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Sie ist aber empfehlenswert für Gebäudeeigentümer, die bereits Photovoltaikanlagen nutzen oder die Installation einer solchen planen. Unsere Photovoltaik-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz ab dem ersten Tag.

Was geschieht im Falle eines Ertragsausfalls?

Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
 

Für Anlagen mit einer Gesamt-Investitionssumme von unter 200.000 € gilt: Der Ertragsausfall als Folge eines versicherten Sachschadens an Ihrer Photovoltaikanlage ist vom ersten Tag an gedeckt. Sie erhalten vom Versicherer den Ihnen tatsächlich entgangenen Ertrag.

Für größere Anlagen gelten folgende zeitliche Selbstbehalte:

Gesamt-InvestSelbstbehalt
201.000 € – 500.000 €1 Tag
501.000 € – 1.500.000 €2 Tage
Ich habe meine Anlage selbst montiert. Kann ich diese versichern?

Versicherungsschutz auch bei Eigenmontage

Solange die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist Ihre Anlage, die Sie selbst montiert haben, über unser Produkt uneingeschränkt versicherbar.

Wir sind gerne für Sie da.

Schreiben Sie uns

E-Mail

Rufen Sie uns an

09364-81511-0