Wohngebäudeversicherung
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Auch als Allgefahren-Versicherung erhältlich
- Verzicht auf Einrede der Unterversicherung im Schadenfall
- Ortsüblicher Neubauwert bei Totalschaden
- Mietverlust und Hotelkosten bei unbewohnbaren Räumen mitversichert
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Schutz für Ihr Zuhause
Gemeinsam mit der Hausratversicherung bildet die Wohngebäudeversicherung den wichtigsten Schutz für Ihre 4 Wände. Eine Naturkatastrophe oder ein Feuer kann Ihnen innerhalb kürzester Zeit alles nehmen, worauf Sie jahrelang hingearbeitet haben. Die Wohngebäudeversicherung unterstützt Sie im Falle eines Schadens und erstattet Ihnen den entstandenen Schaden.
Wird das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer den Mietverlust bei vermieteten Objekten oder Kosten für Hotelübernachtung und anderweitige Unterbringung.
Benannte Gefahren: Sie wählen einzelne, konkret benannte Risiken – zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementargefahren.
Allgefahrenversicherung: Der Versicherer leistet für alle plötzlichen, unvorhergesehenen, von außen einwirkenden Ursachen – ohne einzelne Gefahren aufzulisten.
Unterversicherungsschutz: Unser Spezialprodukt verzichtet im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung, sofern die Bruttogrundfläche korrekt angegeben wurde.
Leistungsumfang im Überblick
Mit unserem Spezial-Versicherungsprodukt gehen Sie auf Nummer sicher – zahlreiche Extras sind bereits inklusive:
Versicherungssumme
400.000 €
Allgefahrenversicherung
optional
Kühl-/Gefriergut
im Allgefahrenschutz
Unbenannte Gefahren
im Allgefahrenschutz
Der Schutzbrief (Haus- und Wohnungsschutzbrief) mit Assistanceleistungen ist optional zubuchbar.
Versicherte Schäden
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall und Absturz von Flugzeugen, Flugkörpern und sonstigen Fahrzeugen sowie deren Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten.
Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Aquarien und Wasserbetten. Ebenfalls versichert: Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Bruch- und Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren.
Sturm und Hagel
Versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8, durch Hagel ohne mitwirkenden Sturm sowie Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das Gebäude wirft.
Nicht versichert: Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, Niederschläge/Grund-/Hochwasser, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm, Überschwemmung/Sturmflut, Schäden vor Bezugsfertigkeit und Schäden durch Niederschläge bei nicht geschlossenen Fenstern.
Weitere Elementar- / Allgefahrenversicherung (gegen Zuschlag)
Diese Erweiterungspakete bieten auch Versicherungsschutz gegen Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Überflutung durch Witterungsniederschläge, Überschwemmung, Schneedruck und weitere Elementargefahren.
Kosten
Versichert sind unter anderem Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und Minderungskosten, Mietverlust von vermieteten Räumen sowie Kosten für Hotel- und sonstige Unterbringung nach einem Schadenfall.
Nicht versichert: Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter.
Was ist versichert?
Versicherte Sachen
- Die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
- Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäudebestandteile und Grundstücksbestandteile, sofern bei der Ermittlung der Höchstentschädigung berücksichtigt
- Ver- und Entsorgungsleitungen der versicherten Gebäude (innerhalb und außerhalb des Versicherungsortes) – innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen – soweit der Versicherungsnehmer diese instand halten muss
Alles, was fest mit Ihrem Gebäude verbunden ist, gilt als versichert. Dazu gehören beispielsweise: Fenster, Garage, Rolladen, Treppen, Türen, Vordach, Dachziegel, Heizungsanlagen, Außenlampen, Briefkasten, Antenne, Einbauschränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Markisen und Regenrinnen.
Was ist nicht versichert?
Allgemeine Ausschlüsse
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität sowie durch biologische oder chemische Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden
- Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Zuständen
- Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen
- Schäden, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt sein mussten
Versicherungssumme und Sicherungsrichtlinien
Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Sinnvoll ist ein Vertrag, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst – nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiedererrichtungswert zahlt.
Wie wird die Basissumme berechnet?
Die Basissumme ist das Produkt aus der Anzahl der Stockwerke Ihres Wohnhauses und den Außenmaßen des Erdgeschosses des Hauptgebäudes.
Beispiel: Einfamilienhaus mit angebauter Garage, bestehend aus Keller-, Erd- und Dachgeschoss (= 3 Stockwerke). Außenmaße 10m × 10m (= 100 m²). Bruttogrundfläche = 300 m². Ist diese korrekt ermittelt, besteht keine Gefahr der Unterversicherung.
Verhalten im Schadenfall
Schaden melden
Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich über unser Schadenzentrum.
Schaden begrenzen
Halten Sie den Schaden so gering wie möglich. Das ist Ihre gesetzliche Pflicht gemäß § 82 VVG.
Behörden benachrichtigen
Bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder Explosionsschäden sofort die Polizei bzw. Feuerwehr benachrichtigen.
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, Versicherungsfachmann zu sein. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Versicherungspartner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schadenmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Sie können Ihren Schaden direkt online an uns melden – wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie Fragen haben, sind wir natürlich für Sie da.
Häufig gestellte Fragen
Was wird alles von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie alles, was fest mit Ihrem Gebäude verbunden ist. Darunter fallen zum Beispiel: Fenster, Garage, Rolladen, Treppen, Türen, Vordach, Dachziegel, Heizungsanlagen, Außenlampen, Briefkasten, Antenne, Einbauschränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Markisen und Regenrinnen.
Muss ich Bau- und Sanierungsmaßnahmen melden?
Ja. Damit im Schadenfall Probleme vermieden werden können, ist es hilfreich und ratsam, uns Bau- und Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig zu melden. Für werterhöhende Um- und Ausbauten steht eine zusätzliche Höchstentschädigung von 25 % zur Verfügung, sofern die Arbeiten 3 Monate nach Baubeginn angezeigt wurden.
Wie ist der räumliche Geltungsbereich definiert?
Versicherungsort ist das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück. Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort zugerechnet, soweit sich diese am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden.
Wie sehen die Leistungen des Versicherers im Schadenfall aus?
Totalschäden: Werden versicherte Sachen völlig zerstört oder kommen abhanden, ersetzt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Teilschäden: Werden versicherte Sachen teilweise beschädigt, ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Schadens zuzüglich einer Wertminderung – höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert.
Gibt es eine Vorsorge für Baumaßnahmen?
Für werterhöhende Um- und Ausbauten steht eine zusätzliche Höchstentschädigung von 25 % der vereinbarten Höchstentschädigung zur Verfügung, sofern der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Arbeiten 3 Monate nach Baubeginn angezeigt hat.
Was versteht man unter Feuerrohbauversicherung?
Prämienfrei versichert sind Schäden an Gebäuden und den zu ihrer Errichtung notwendigen Baustoffen während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung – längstens 36 Monate – durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall eines fremdbetriebenen Fahrzeugs.
Welche speziellen Ausschlüsse gelten für die Allgefahrenversicherung?
Nicht versichert sind: Schäden, solange das Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten unbenutzbar ist (außer bei Brand/Blitzschlag/Explosion); altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische Defekte; Schäden durch Feuchtigkeit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost ohne Einwirkung versicherter Gefahren; Schäden durch Ungeziefer, Insekten oder Haustiere. Mitversichert sind jedoch Schäden durch Marderbisse an elektrischen Anlagen, Leitungen und Dämmungen.
Druckstücke
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Wohngebäudebedingungen
Produktinformationsblatt
IPID Wohngebäudeversicherung
Leistungsübersicht
Übersicht des Leistungsumfangs
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