Spezialversicherungskonzepte für Photovoltaikanlagen
auf Dächern oder an Fassaden
- günstige Beiträge
- umfangreiche Leistungen - weit über dem Markstandard
Marktvergleich
Unser Angebot | Marktdurchschnitt | Teuerster Anbieter | |
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Beispiel-Anlage 1 * | 71,40 € | 92,16 € | 148,75 € |
Beispiel-Anlage 2 ** | 116,03 € | 137,01 € | 181,77 € |
Unsere Beispiel-Anlage 1 haben wir mit 13 Tarifen am Markt verglichen – unsere Beispiel-Anlage 2 mit 12.
Beispiel-Anlage 1 – Vergleichsparameter:- Gesamt-Investition: 10.000 €
- Leistung der Anlage: 10 kWp
- Alter der Anlage: Neu
- inkl. Energiespeicher
- ohne sonstige Deckungserweiterungen
- Vertragslaufzeit: 1 Jahr
- Gesamt-Investition: 65.000 €
- Leistung der Anlage: 70 kWp
- Alter der Anlage: Neu
- inkl. Energiespeicher
- ohne sonstige Deckungserweiterungen
- Vertragslaufzeit: 1 Jahr
Datenstand: Mai 2024
Was genau ist eine Photovoltaikversicherung und warum ist sie sinnvoll?
- Unsere Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Art der Elektronikversicherung für Ihre solartechnische Anlage. Sie deckt die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung Ihrer Anlage bei Schäden, die durch die Technik (z. B. Überspannung, Kurzschluss, etc.), den Menschen (z. B. Fehlbedienung, Sabotage, etc.) oder die Natur (z. B. Sturm/Hagel, Tierbiss, etc.) verursacht werden.
- Unsere Photovoltaikversicherung leistet darüberhinaus auch für Schäden, die aus dem Normalbetrieb der Anlage entstehen, ohne dass ein Ereignis von außen auf Ihre Anlage eingewirkt hat (Höchstentschädigung bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 €).
- Unsere Photovoltaikversicherung entschädigt Sie im Sachschadenfall auch für die entgehende Einspeisevergütung oder für zusätzlich anfallende Mehrkosten.
- Unsere Photovoltaikversicherung leistet auch bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel während der Bauphase.
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Leistungsumfang im Überblick
Deckungsumfang | |
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Im Rahmen unserer Allgefahrenversicherung gelten insbesondere folgende Gefahren versichert | |
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion | ✓ |
Wasser, Feuchtigkeit | ✓ |
Sturm/Hagel | ✓ |
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter | ✓ |
Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler | ✓ |
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung | ✓ |
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub | ✓ |
Erdbeben | ✓ |
Frost, Eisgang, Überschwemmung | ✓ |
Innere Unruhen | ✓ |
Tierverbissschäden | ✓ |
Unbenannte Gefahren | ✓ |
Zusätzlich gelten versichert | |
Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn) | ✓ |
Daten und Programme | ✓ |
Eigenmontage | ✓ Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen |
Sofortiger Reparaturbeginn | Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden sofern der ersatzpflichtige Schaden 10.000 EUR nicht überschreitet |
Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall | ✓ |
Leistungs-Upgrade-Garantie | Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Besonderen Vereinbarungen während der Vertragslaufzeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag, sofern diese Änderung keine Prämienerhöhung zur Folge hat |
Zusätzliche prämienfreie Einschlüsse auf Erstes Risiko | |
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | bis 50 % der Gesamtversicherungssumme für ✓e Sachen, max. 500.000,00 € |
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich | |
Bewegungs- und Schutzkosten | |
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung | |
Kosten für Sachverständige, betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Beratungen, sofern der Schaden 10.000 € übersteigt | bis 25.000 € |
Feuerlöschkosten | bis 25.000 € |
Kosten für Bergungsarbeiten. Bereitstellung eines Provisoriums/Leihgeräts | bis 50.000 € |
Kosten für Luft-, Eil-, Expressfracht | bis 50.000 € |
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen | bis 50.000 € |
Schadenermittlungs- und feststellungskosten | bis 25.000 € |
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden | bis 25.000 € |
De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden | bis 50.000 € |
Sachen im Gefahrenbereich | bis 50.000 € |
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p. a. und Anlage (Sachsubstanz-Versicherung) | bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 € |
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen p.a. und Anlage (Ertragsausfall-Versicherung) | bis 5.000 € für Anlagen bis 5 Jahre, ältere Anlagen 2.500 € |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | bis zur Höhe von 25 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position |
Anlagenspezifische Unterlagen, Protokolle sowie sonstige Daten und Datenträger gemäß Klausel 1928 ABE 2008 | bis 25.000 € |
Beschleunigungskosten | bis zur Höhe von 10 % der Versicherungssumme |
Mehrkosten infolge Preissteigerungen | bis 25.000 € |
Zuwegungskosten | bis 10.000 € |
Rückbaukosten | bis 10.000 € |
Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch) | bis 1.000 € |
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe | bis 10.000 € |
Inspektions- und Abnahmekosten durch Sachverständige im Teilschadenfall | bis 5.000 € |
Rettungskosten | bis 10.000 € |
Schadenbedingte Geschäftskosten | bis 10.000 € |
Gebäudeteile | bis 25.000 € |
Regiekosten | bis 10.000 € |
Planung, Bauleitung, Bauarbeiten in eigener Regie | bis 10.000 € |
Reserveteile | bis 5.000 € |
Zu- und Abfahrtsbehinderung | bis 10.000 € |
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen | bis 10.000 € |
Kosten infolge Einbruchdiebstahl(-versuchs) | bis 25.000 € |
Was ist versichert?
Sorgen Sie mit einer Photovoltaikersicherung für eine Allgefahrendeckung bei Ihrer solartechnischen Anlage. Unser Spezialversicherungskonzept bewahrt Sie vor weiteren Kosten durch unerwartete Beschädigung Ihrer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage .
Versicherte Sachen
Versichert gilt die gesamte privat und/oder gewerblich genutzte, stationäre, solartechnische Anlage zur Stromerzeugung inkl. Peripherie. Hierunter fallen insbesondere:
- Photovoltaikmodule bzw. Sonnenkollektoren
- Tragkonstruktion und Fundamente
- Wechselrichter
- Laderegler und Akkumulatoren
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen)
- Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelung
- Überwachungskomponenten
- Einspeise- und Bezugszähler
- Verkabelung
Wann leistet die Photovoltaikversicherung?
Die Photovoltaikversicherung schützt Sie sowohl vor hohen Kosten durch Sachschäden und den Ihnen dadurch mglw. entstandenen Ertragsausfall.
Nachstehende Schadenbeispiele illustrieren, weshalb eine Photovoltaikversicherung wertvoll ist!
Höhere Gewalt
Durch Schneelast werden einige Module Ihrer Anlage aus der Halterung gedrückt und erheblich beschädigt.
Blitzschlag
Durch einen Blitzeinschlag werden Teile Ihrer Photovoltaikanlage beschädigt.
Böswilligkeit
Kinder werfen Steine auf die Sonnenkollektoren und beschädigen dabei die transparente Kollektorabdeckung von einigen Modulen.
Hagel
Durch tischtennisgroße Hagelkörner werden diverse Module Ihrer Anlage zerstört.
Diebstahl
Wechselrichter werden durch unbekannte Täter demontiert und entwendet.
Kleintierfraß
Marder machen sich an den Leitungen zu schaffen und zerbeißen die Wechselrichter-Verkabelung.
Was ist nicht versichert
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
- durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
- durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet
- durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war
- soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leistet der Versicherer zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte dies, so behält der Versicherungsnehmer zunächst die bereits gezahlte Entschädigung.
Verhalten im Schadenfall
Was tun im Schadenfall?
- Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich.
- Halten Sie den Schaden so gering wie möglich.
- Bei Feuer, Diebstahl sowie Explosionsschäden sofort die Polizei bzw. die Feuerwehr benachrichtigen.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Vorher an später denken
Damit Sie im Schadensfall nicht mit leeren Händen dastehen, raten wir Ihnen, alle wichtigen Rechnungen von versicherten Gegenständen an einem sicheren Platz aufzubewahren.
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Versicherungspartner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schadenmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie Ihren Schaden direkt online an uns melden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Photovoltaikversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
Sie ist aber empfehlenswert für Gebäudeeigentümer, die bereits Photovoltaikanlagen nutzen oder die Installation einer solchen planen. Unsere Photovoltaik-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz ab dem ersten Tag.
Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
Für Anlagen mit einer Gesamt-Investitionssumme von unter 200.000 € gilt: Der Ertragsausfall als Folge eines versicherten Sachschadens an Ihrer Photovoltaikanlage ist vom ersten Tag an gedeckt. Sie erhalten vom Versicherer den Ihnen tatsächlich entgangenen Ertrag.
Für größere Anlagen gelten folgende zeitliche Selbstbehalte:
Gesamt-Invest | Selbstbehalt |
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201.000 € – 500.000 € | 1 Tag |
501.000 € – 1.500.000 € | 2 Tage |
Versicherungsschutz auch bei Eigenmontage
Solange die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist Ihre Anlage, die Sie selbst montiert haben, über unser Produkt uneingeschränkt versicherbar.