Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung ist Ihr E-Bike im Falle eines Diebstahls oder Schadens rundum abgesichert.
Produkte der Ammerländer Versicherung VVaG
Warum bieten wir diese Produkte an?
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Warum ist die Fahrrad-Vollkaskoversicherung wichtig?
Ob alleine oder in der Gruppe: Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sind Sie auf Reisen umfassend als Privatpatient abgesichert. Wenn Sie im Ausland krank werden oder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Zusätzlich kommt die Auslandsreisekrankenversicherung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport auf.
Schon ab 2 Reisen pro Jahr kann sich der Abschluss einer Jahres-Auslandskrankenversicherung lohnen. Mit der Jahres-Versicherung sind weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen, versichert.
Für Familien, Paare und Gruppen gelten bei unserer Auslandskrankenversicherung besonders preiswerte Prämien. So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen bzw. Mitreisenden rundum abgesichert.
Was ist versichert
Was ist versichert:
- E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro (im Tarif Excellent bis 15.000€)
- Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs - oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro (im Tarif Excellent bis 15.000€)
- privat genutzte Diensträder im Mitarbeiterleasing
- Mit dem Fahrrad zusammen erworbenes Zubehör und Gepäck
- im Tarif Exklusiv & Excellent sind auch Schäden an Mieträdern mitversichert
Highlights für Sie:
- Neuwertentschädigung
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Preisunterschiede nach Region
- Neue & gebrauchte Räder versicherbar
- Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
- Das Rad muss zur Sicherung gegen Diebstahl nur abgeschlossen werden. Die Suche nach einem Gegenstand zum Festschließen entfällt
Im Falle von:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Schäden durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen
Was ist nicht versichert
Wesentliche Ausschlüsse
- Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Der Versicherer leistet für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen
Deckungsbeschränkungen
- Schäden aus vorsätzlicher Handlung
- Schäden an gewerblich genutzten Fahrrädern
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen
- Schäden durch Kernenergie, Erdbeben, etc.
Die Tarife im Überblick
- Classic
- Exclusiv
- Excellent
Der Tarif Classic für die Grundabsicherung gegen Diebstahl und Schäden für E-Bikes mit einem Wert bis 10.000€. Möchten Sie Ihr Rad gegen die einfachen Gefahren des Alltags, wie Diebstahl oder Sturzschäden, absichern, ist dieser Tarif eine solide Basis. Schon im Tarif Classic bieten wir Top Leistungen, wie die Neuwertentschädigung - ganz ohne Selbstbeteiligung, Verschleiß ist in den ersten 3 Jahren mit abgesichert und das Rad muss zur Sicherung nur noch ab- nicht mehr an einem Gegenstand festgeschlossen werden.
Wenn Sie größere Strecken mit Ihrem E-Bike zurücklegen und es intensiv nutzen, empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Exclusiv, denn der Verschleiß von Reifen und Bremsen ist für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren direkt mit abgedeckt, ebenso ein Leistungsverlust des Akkus ab 35%. Zusätzlich ist der ROLAND Schutzbrief inklusive, die Leistungen sind umfangreich. Mit ROLAND steht Ihnen z. B. eine 24h Hotline zur Verfügung, bei Pannen unterwegs kommt der Service direkt zu Ihnen, oder zur Not auch gleich der Abschleppdienst.
Unsere Preis-Leistungsempfehlung für alle, die komfortablen Schutz zum Top Preis suchen
Der Tarif Excellent wendet sich an alle, die das Maximum an Schutz für ihr E-Bike mit einem Wert von bis zu 15.000€ suchen. Das umfangreichste Leistungspaket unserer Fahrrad-Vollkasko deckt sogar kleinste Leistungsverluste des Akkus ab und greift auch im Falle von Schäden bei Radsport-Wettkämpfen. Außerdem blickt er von Anfang an mit Ihnen in die Zukunft: sollte die Neubeschaffung eines Rades eines Tages notwendig werden, und das gleichwertige Rad ist teurer geworden, zahlen wir den Aufschlag bis zu 20%. Gleichzeitig wächst durch unsere Innovationsklausel und die erweiterte Leistungsgarantie der Umfang des Tarifs einfach mit!
Häufig gestellte Fragen
Medizinische Behandlungen im Ausland sind sehr teuer
Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, die in Folge einer ärztlichen Behandlung im Ausland anfallen können. Obwohl der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen auch in der Europäischen Union gilt, deckt dieser oft nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Planen Sie eine Fernreise, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Arztleistungen. Oft ist die medizinische Versorgung im Ausland sehr viel teurer als in Deutschland. Damit Sie unbeschwert verreisen können, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese bietet Ihnen Schutz und übernimmt auch Zusatzleistungen, wie z. B. einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland.
Jederzeit vor Reiseantritt abschließen
Schutz beginnt bzw. endet bei Grenzübertritt
Keine versteckten Kosten
Günstige Konditionen für geschlossene Reisegruppen
Beim Abschluss einer einmaligen Auslandskrankenversicherung profitieren Gruppen von besonders günstigen Konditionen. Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen mindestens 6 Personen). Die Gruppe hat einen gemeinsamen Reisetermin, ein gemeinsames Reiseziel und eine Reise zusammen gebucht. Beispiele für geschlossene Reisegruppen sind Clubs, Vereine oder Schulklassen.
Automatisch auslaufen oder verlängern lassen
Die Auslandskrankenversicherung für eine Reise endet automatisch zu Ihrem vereinbarten Ablauftermin.
Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.
Dauert Ihre Reise von Ihnen unverschuldet länger als geplant, besteht Ihr Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung bis zum Ende Ihrer Reise. Gegebenenfalls werden hierfür Versicherungsprämien erhoben. Für die Verzögerung benötigen wir sowohl bei der Auslandskrankenversicherung für eine Reise als auch bei der Jahres-Auslandskrankenversicherung Nachweise.
Nehmen Sie Kontakt zu unserem Notfall-Service-Team auf
Wenn Sie während Ihres Urlaubes im Ausland krank geworden sind und sich für eine Auslandsreiseversicherung der HanseMerkur entschieden haben, sind Sie in guten Händen: Das Notfall-Service-Team der HanseMerkurs ist 7 Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie da. So erreichen Sie das Notfall-Service-Team:
Der Notruf-Service der HanseMerkur ist weltweit für Sie da. Und das 24 Stunden lang – rund um die Uhr.
Aus dem Ausland
Telefon +49 40 5555-7877
Aus Deutschland
Telefon 040 5555-7877
Auch an Sonn- und Feiertagen, schnelle Hilfe im Notfall.
Im Buchungsprozess die Länder USA und Kanada auswählen
Für Reisen in die USA oder nach Kanada gilt: Sie müssen diese Länder in unserer Buchungsstrecke zur Auslandskrankenversicherung für eine Reise als Reiseziel einschließen. Damit sind die Kosten für medizinische Behandlungen oder stationäre Aufenthalte in beiden Ländern abgesichert. Wenn Ihre Reise nicht nach Nordamerika geht, schließen Sie die USA und Kanada aus.
Entscheiden Sie sich, eine Jahres-Auslandskrankenversicherung abzuschließen, ist diese weltweit gültig. In der Jahresversicherung ist der Versicherungsschutz für Aufenthalte in den USA und Kanada immer enthalten.
Grundsätzlich versichert
Wenn Sie bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!
Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 Euro übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.
Dies trifft auch zu, seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat ebenfalls keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.