Versicherungsschutz bei außergewöhnlichen Schadenereignissen
Erst kürzlich, am 8. März dieses Jahres, schlug ein Meteorit in Koblenz ein und durchschlug dabei das Dach eines Wohnhauses. Neben dem Dach wurden auch Fliesen im darunterliegenden Zimmer beschädigt.
Auch wenn es sich um ein seltenes Ereignis handelt, können die Folgen erheblich sein – die Reparaturkosten gehen schnell in die Tausende Euro. Da stellt sich die Frage, wie es in solchen Fällen um den Versicherungsschutz steht.
In den klassischen Grundgefahren – Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – ist ein Meteoriteneinschlag in der Regel nicht abgesichert. Zwar beinhalten viele Policen Schäden durch Flugkörper, allerdings sind damit heutzutage fast ausschließlich künstlich geschaffene Objekte wie Flugzeuge oder Raketen gemeint.
Nur in seltenen Fällen zählen auch natürliche Flugkörper wie Meteoriten zum Versicherungsumfang. Entsprechende Anbieter sind jedoch schwer zu finden und müssen gezielt geprüft werden.
Da die Wahrscheinlichkeit eines Meteoriteneinschlags äußerst gering ist, wird dieses Risiko üblicherweise nicht automatisch in der Risikoanalyse berücksichtigt. In den meisten Fällen besteht daher kein Versicherungsschutz für ein derart außergewöhnliches Ereignis.
Wer sich dennoch absichern möchte, kann dies über den Einschluss sogenannter „unbenannter Gefahren“ erreichen. Vereinfacht gesagt sind dabei alle Risiken versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – darunter können auch Schäden durch Meteoriten fallen.
Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen je nach Versicherer deutlich, weshalb eine individuelle Prüfung unerlässlich ist.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie wissen möchten, ob und zu welchen Konditionen ein entsprechender Einschluss für Sie möglich ist. Wir erläutern Ihnen transparent, welche Leistungen darüber hinaus enthalten sind und welche Ausschlüsse gelten.
